EmpCo-Richtlinie: Unabhängige Zertifizierung durch Hohenstein
Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verlangt ab dem 27. September 2026, dass Nachhaltigkeitskennzeichnungen auf transparenten Zertifizierungssystemen mit unabhängiger Drittprüfung beruhen.
Hohenstein erfüllt diese Anforderung als Konformitätsbewertungsstelle im OEKO-TEX® System:
- Funktionale Trennung von Standardsetzung und Zertifizierung:
Die OEKO-TEX AG legt als Systeminhaberin die Prüfkriterien fest. Hohenstein führt Prüfungen, Audits und Zertifizierungen eigenständig, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko durch. - Personelle Unvereinbarkeit:
Mitglieder der Geschäftsführung von Hohenstein dürfen keinem Organ der OEKO-TEX AG angehören, und umgekehrt. Diese Inkompatibilität ist verbindlich verankert. - Akkreditierung nach internationalen Normen:
Hohenstein ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert; die Kompetenz und Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeit wird damit unabhängig von der OEKO-TEX AG sichergestellt. - Eigene Compliance-Strukturen:
Hohenstein unterhält ein Risikomanagement für Interessenkonflikte, einen Unabhängigkeitsausschuss sowie ein anonymes Hinweisgebersystem – zusätzlich zum Unabhängigkeitsausschuss der OEKO-TEX AG. - Jährliche Überprüfung:
Hohenstein prüft fortlaufend, ob die eigene Zertifizierungspraxis den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und ihrer nationalen Umsetzung entspricht.
Nachweise:
- Unabhängigkeitsstatut der Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG
- Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG
Diese Struktur stellt sicher, dass Zertifizierungsentscheidungen unabhängig von kommerziellen Interessen getroffen werden – Grundlage für glaubwürdige, EmpCo-konforme Nachhaltigkeitsangaben.
